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1.) Sämtliche Lieferungen der
Zeitschriftenabonnements erfolgen aufgrund der folgenden Geschäftsbedingungen.
Sonstige Geschäfts- oder Vertragsbedingungen des Bestellers sind unwirksam,
sofern diese nicht von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
2.) Jede Bestellung gilt grundsätzlich als fest, ohne Rückgabe oder
Umtauschrecht, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
3.) Änderungen und Abweichungen von diesen ABG bedürfen ausnahmslos der
schriftlichen Bestätigung durch die ALPHA Buchhandel.
Preise, Versandkosten etc. richten sich nach den jeweils gültigen Tarifen.
II.) Liefer- und
Zahlungsbedingungen
1.) Ein bestimmter Liefertermin für Neuerscheinungen und Neuauflagen kann nicht
zugesichert werden.
Nicht sofort ausführbare Bestellungen werden vorgemerkt. Die Lieferung wird,
falls erforderlich, in Teillieferungen vorgenommen. Preiserhöhungen zwischen
Bestellung und Lieferung bleiben vorbehalten. Wird ein schriftlich zugesagter
Liefertermin durch unser Verschulden mehr als sechs Wochen überschritten und
wird eine vom Besteller danach schriftlich zu setzende angemessene Nachfrist
ebenso durch unser Verschulden nicht eingehalten, so ist der Besteller
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Geleistete Anzahlungen werden in diesem
Falle dem Besteller zurückbezahlt, sofern nicht andere Ansprüche gegen den
Besteller, vor allem Ansprüche aus früheren Aufträgen, vorliegen. Über den
Rücktritt hinausgehende Ansprüche des Bestellers, wie insbesondere auf
Schadenersatz, sind einvernehmlich ausgeschlossen.
2.) Unsere Sendungen sind sorgfältig, kontrolliert und verpackt. Alle
Lieferungen erfolgen zu Lasten auf Gefahr des Empfängers. Beanstandungen an den
Lieferungen können wir berücksichtigen. Bei etwaigen Reklamationen geben Sie
uns bitte immer Nummer und Datum des Lieferscheines / der Rechnung bekannt.
Pakete und Frachtsendungen sind unfrei. Postgebühren, Verpackungen und andere
Spesen werden berechnet. Die Ware wird von uns nicht gegen Transportschäden
versichert. Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Ware das Lager
verlässt.
3.) Bücher:
Die Lieferung erfolgt aufgrund buchhändlerischen Verkehrsordnung des
Hauptverbandes des österreichischen Buchhandels, sowie des Sammelrevers für
Verkauf preisgebundener Verlagserzeugnisse Österreich.
Der Käufer anerkennt und verpflichtet sich hiermit zur Einhaltung der in
Österreich bundesweit geltenden Handelsbrauches des festen Ladenpreise, wie er
in der Verkehrs- und Verkaufsordnung des Hauptverbandes des österreichischen
Buchhandels und im Beschluss der Leitung der Sektion Handel zur Hintanhaltung
unlauteren Wettbewerbs (publiziert in Heft Nr. 14/1948, Seite 7 des
"Anzeiger") festgelegt ist und in ganz Österreich allgemein
gehandhabt wird.
4.) Software:
Durch das Öffnen von Softwarepaketen werden die Lizenzvereinbarungen mit dem
Hersteller anerkannt. Die Gewährleistungsfrist beträgt drei Monate. Ein
entdeckter Mangel hat bei sonstigem Verlust der Ansprüche des Bestellers
unverzüglich gerügt zu werden. Wir haften nur für solche technischen
Beschreibungen, die wir ausdrücklich schriftlich vertraglich zugesichert haben.
Für eine Anwendbarkeit und Verwendbarkeit der Programme leiten wir nur in dem
Umfang Gewähr, der aufgrund der Angaben des Bestellers von uns ausdrücklich
zugesagt wurde.
Die Gewährleistungsansprüche des Bestellers sind in jedem Fall auf
Nachbesserung bzw. Nachlieferung eingeschränkt. Führt die Nachbesserung nicht
zum gewünschten Erfolg, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, Preisminderungen
zu gewährleisten oder vom Vertrag zurückzutreten.
5.) Zeitschriftenabonnements:
Zeitschriftenabonnements verlängern sich nach Ablauf einer Bezugsperiode
automatisch um den gleichen Zeitraum, wenn sie nicht unter Einhaltung einer
Kündigungsfrist von 60 Tagen schriftlich zum Ende der Bezugsperiode gekündigt
werden.
6.) Zahlung:
Unsere Rechnungen sind ohne Skonto und spesenfrei prompt zu bezahlen. Längeres
Ziel kann nur in Ausnahmefällen und nach schriftlicher Vereinbarung gewährt
werden. Bei Zielüberschreitungen müssen wir Verzugszinsen in der Höhe von 13 %
verrechnen. Mahn- und Inkassospesen gehen zu Lasten des Schuldners. Zahlungen
werden auf die jeweils ältesten Rechnungen und daraus entstanden Verzugszinsen
bis zum Zahlungstag angerechnet. Mangels gesonderter schriftlicher Vereinbarung
werden Wechsel oder Schecks von uns zahlungshalber nicht angenommen.
Der Besteller ist in keinem Fall berechtigt, eine Aufrechnung gegen bestehende
oder behauptete Gegenforderungen vorzunehmen bzw. fällige Zahlungen, aus
welchen Gründen immer, insbesondere wegen Gegenansprüche, zurückzubezahlen.
III.)
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlungen bleiben die von
uns ausgelieferten Waren in unserem Eigentum. Der Vertragspartner verpflichtet
sich, über unser Verlangen seine Kaufpreisforderung gegenüber dem Käufer bis
zur Höhe des zwischen der ALPHA Buchhandel und dem
Vertragspartner vereinbarten Entgeltes, sicherungshalber abzutreten. Daraus entstehende
Gebühren gehen zu Lasten des Vertragspartners.
IV.) Sonstige
Bestimmungen
1.) Haftung:
Über die unter II. 4.) hinausgehende Gewährleistungsansprüche haften wir nicht,
auch nicht für Folgeschäden jeder Art, sofern wir diese nicht vorsätzlich oder
grob fahrlässig verursacht haben. Mangels gesonderter Vereinbarung übernehmen
wir keine wie immer geartete Haftung für die Verletzung von Schutzrechten
Dritter (wie beispielsweise Patente, Urheberrechte, Markenrechte). Eine
behauptete Verletzung von Schutzrechten durch Dritte ist uns unverzüglich und
umfassend zur Kenntnis zu bringen. Der Besteller haftet dafür, dass
Verwendungsbeschränkungen bzw. Anweisungen des Herstellers in bezug auf die
gelieferte Software genauestens eingehalten werden und hält uns diesbezüglich
für schad- und klaglos. In allen Fällen ist unsere Haftung mit der Höhe des
empfangenen Entgelts begrenzt.
2.) Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen: Ist eine Bestimmung dieser
Bedingungen unwirksam, so ist diese durch diejenige Bestimmung zu ersetzen, die
dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrags unwirksam sein, wird
dadurch die Gültigkeit des Vertrags nicht berührt.
3.) Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt Wien als vereinbart.
V.) Links:
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